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Betreuung und Vorsorge

Wir informieren Sie zum Thema Betreuung und Vorsorge: Treffen Sie heute mit Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung Ihre Entscheidungen für morgen.

Vorsorge treffen ?!
Das ist keine Frage des Alters!

Immer wieder geraten Menschen unerwartet in Situationen, in denen sie nicht mehr für sich selbst Entscheidungen treffen können. Sie sind dann auf die Hilfe Anderer angewiesen, die für sie entscheiden müssen. Sie haben es in der Hand! Treffen Sie heute mit Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und/oder Patientenverfügung Ihre Entscheidungen für morgen. 

Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken bietet in enger Zusammenarbeit Information, Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in allen Fragen zu den Themen:

  • Rechtliche Betreuung: ehrenamtliche Betreuung, Berufsbetreuung
  • Vorsorge treffen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Was ist eine rechtliche Betreuung?

Kann ein volljähriger Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung bzw. einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln, richtet das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung mit bestimmten Aufgabenfeldern ein. Die rechtliche Betreuung kann durch eine ehrenamtlich tätige Person oder durch einen Berufsbetreuer bzw. eine Berufsbetreuerin geführt werden.

Wie werde ich ehrenamtlicher rechtliche/r Betreuer/in?

Wenn Sie interessiert sind eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung zu übernehmen oder zunächst weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an den für Ihren Wohnort zuständigen Betreuungsverein im Kreis Borken.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht geben Sie einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens die Vertretungsmacht, für Sie im Bedarfsfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen zu können.

Um Änderungen des Grundbuches (z. B. im Falle der Veräußerung einer Immobilie des Vollmachtgebers) veranlassen zu können, ist eine öffentliche Beglaubigung der Vorsorgevollmacht erforderlich. Diese können Sie bei der Betreuungsbehörde gegen eine Gebühr von 10,00 Euro oder bei einem Notar vornehmen lassen. Mit der Beglaubigung wird die Echtheit Ihrer Unterschrift bestätigt. Sie erhöht zudem die Akzeptanz der Vollmacht gegenüber Dritten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Vorsorge treffen".

Betreuungsverfügung

In der Betreuungsverfügung legen Sie schriftlich fest, wer Ihre rechtliche Betreuung übernehmen soll oder wer Ihre rechtliche Betreuung nicht übernehmen soll.

Patientenverfügung

In der Patientenverfügung legen Sie fest, welche künftigen medizinischen, pflegerischen oder ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen. Sie willigen somit in bestimmte zukünftige medizinische Maßnahmen ein oder untersagen diese.

Informatives zum Herunterladen

GeoDatenAtlas

Ihre Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden

Die Ansprechpartner des für Sie zuständigen Betreuungsvereins, des zuständigen Amtsgerichts und der für Sie zuständigen Betreuungsbehörde finden Sie unter folgenden Links:

Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken

Die Arbeitsgemeinschaft für das Betreuungswesen im Kreis Borken setzt sich zusammen aus der Betreuungsbehörde des Kreises Borken, der Betreuungsstelle der Stadt Bocholt sowie den 5 Betreuungsvereinen im Kreis Borken:

Betreuungsbehörden:

Betreuungsvereine:

Kontakt

Wir geben Ihnen einen Einblick über die rechtlichen Möglichkeiten, selbstbestimmt und vorausschauend für den Notfall Vorsorge zu treffen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille auch in dieser Situation Berücksichtigung findet. 

Zentrale Telefonnummer der Betreuungsbehörde: +492861 / 681-1435

Wissenswertes aus dem Bereich

Stellenausschreibung

Der Kreis Borken sucht selbständige rechtliche Berufsbetreuer/innen (w/m/d). Weitere Informationen können der Stellenausschreibung entnommen werden:

Der Kreis Borken sucht rechtliche Berufsbetreuer/innen (w/m/d) im Rahmen des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG):