Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (Youtube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann kreis-borken.de in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Kreis Borken hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Haushaltsplan

Seit 2006 erfasst der Kreis Borken im Finanzwesen seine Geschäftsvorfälle nach dem Neuen Kommunale Finanzmanagement (NKF). Das NKF stützt sich auf die drei Komponenten Ergebnisplan/ -rechnung, Finanzplan/ -rechnung und Bilanz.

Hintergründe der Haushaltsplanung

Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes wird festgelegt, wieviel Geld für die Erledigung der einzelnen Aufgaben des Kreises Borken benötigt wird und wie die Finanzierung erfolgt. Man spricht auch von der Darstellung des Ressourcenverbrauchs und des Ressourcenaufkommens. Der Haushaltsplan zeigt alle erwarteten Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen.

Der vom Fachdienst Finanzen in Zusammenarbeit mit den weiteren Facheinheiten der Kreisverwaltung erstellte Haushaltsentwurf wird in den Kreistag eingebracht und nach Vorberatung in den Fachausschüssen ggf. mit Änderungen vom Kreistag beschlossen. Die Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan ist Grundlage der Haushaltswirtschaft eines jeden Jahres. Die finanzielle Planung wird ergänzt durch leistungsorientierte Ziele und Kennzahlen, deren Erfüllung stetig im Laufe des Haushaltsjahres überprüft wird.

Für die nicht durch sonstige Erträge gedeckten Aufwendungen kann der Kreis Borken von den Städten und Gemeinden eine Kreisumlage erheben (§ 56 Abs. 1 KrO NRW).

Zudem wird für die Aufgaben der Jugendhilfe von den Gemeinden ohne eigenes Jugendamt eine gesonderte Umlage (Jugendamtsumlage) erhoben.

Andererseits beteiligt sich der Kreis Borken an den Aufwendungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe durch Zahlung der Landschaftsumlage.

Haushalt 2024

Der Haushalt wurde am 14.03.2024 vom Kreistag verabschiedet und wird jetzt der Bezirksregierung Münster als zuständige Aufsichtsbehörde vorgelegt. Nach Genehmigung der Hebesätze 2024 wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und der endgültige Haushaltsplan hier veröffentlicht.

Den Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 finden Sie hier. Ergänzend zum digitalen Haushaltsplan des Kreises Borken können Sie ihn auch interaktiv unter den weiterführenden Links ansehen.

Reden zur Einbringung des Haushalts 2024

Landrat Dr. Kai Zwicker und Kreiskämmerer Wilfried Kersting haben in der Kreistagssitzung am 07.12.2023 zum Entwurf des Kreishaushaltes 2024 Stellung bezogen. Die Haushaltsreden finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Es gilt das gesprochene Wort.

Reden zur Verabschiedung des Haushalts 2024

Der Kreistag des Kreises Borken hat am frühen Donnerstagabend (14.03.2024) nahezu einmütig den 750 Mio. Euro-Haushalt 2024 für die Kreisverwaltung beschlossen. Hier unsere Pressemitteilung dazu: https://www.presse-service.de/data.aspx/static/1152464.html

Archiv der Haushalte vergangener Jahre

Ihr Kontakt zum Thema Haushalt

Wissenswertes aus dem Bereich