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Aktuelle Lage der Geflügelpest / Vogelgrippe


aktuelle Situation und Auswirkung im Kreis Borken

Seit dem 01.02.2009 ist die Freilandhaltung von Geflügel wieder erlaubt.

 

Seuchenverlauf:

Im Kreis Cloppenburg war in mehreren Beständen der Ausbruch der Geflügelpest mit dem Erreger H5N3 festgestellt worden. Im Rahmen einer vorbeugenden Tierseuchenbekämpfung waren Maßnahmen zu ergreifen, die eine Übertragung des Virus auf Bestände im Kreis Borken verhindern bzw. erschweren.

Der Kreis Borken hat daher mit Allgemeinverfügung vom 17.12.2008, geändert am 15.01.2009 die Regelung getroffen, das Geflügel ab sofort wieder aufzustallen war. Die bis dahin geregelte Ausnahme von der Aufstallungspflicht wurde aufgehoben. Damit galt im gesamten Kreis Borken die gesetzliche Pflicht, Geflügel

  • in geschlossenen Ställen oder
  • unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung)

zu halten (§ 13 Abs. 1 Geflügelpestverordnung).

Mit Allgemeinverfügung vom 27.01.2009 wurde die o.g. Allgemeinverfügung vom 17.12.2008 widerrufen.

Demnach ist seit dem 01.02.2009 die Freilandhaltung von Geflügel wieder erlaubt.


Das BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) hat am 18.10.2007 eine Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) erlassen.

Diese Verordnung ersetzt u.a. die bislang geltende Geflügel-Aufstallungsverordnung.

 

Regelungen und Formulare des Kreises Borken finden Sie unter "Geflügelhalter".


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