Integration und Zuwanderung
Seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 ist der Grundsatz der Integration ausdrücklich im Ausländerrecht verankert. Damit trägt der Gesetzgeber dem Umstand Rechnung, dass in den vergangenen Jahrzehnten viele Zugewanderte rechtmäßig ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland gefunden haben.
Die Eingliederung der dauerhaft im Bundesgebiet lebenden Ausländerinnen und Ausländer und ihre Teilnahme in allen Bereichen des Lebens werden seither mit dem neuen Recht staatlich gefördert.
Die Integrationspolitik der Bundesregierung folgt dem Grundsatz des „Förderns“ und „Forderns“. Kenntnisse in der deutschen Sprache sind eine Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft.
Deshalb fördert der Bund mit vielen Millionen Euro jährlich die Durchführung von Integrationskursen. Diese Kurse sollen die deutsche Sprache sowie die Grundwerte unserer Gesellschaft vermitteln.
Download
Die gedruckte Broschüre erhalten Sie z.B. im Kreishaus in der Ausländerbehörde und kann Ihnen auf Wunsch auch zugeschickt werden. Bitte melden Sie sich hierfür telelonisch (02861/82-2080) oder per E-Mail (m.rave(at)kreis-borken.de).


