Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Borken wählen alle fünf Jahre den Landrat/ die Landrätin und die Mitglieder des Kreistages. Darüber hinaus gibt es aber auch weitere Möglichkeiten der Beteiligung und Einflussnahme.
Die für die Einzelne / den Einzelnen bestehenden Möglichkeiten hängen davon ab, ob sie / er
Bürger/-in oder Einwohner/-in des Kreises ist.
Bürger/ Bürgerin des Kreises ist, wer zur Kommunalwahl wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt ist, wer Deutscher ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft hat, das sechzehnte Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet seinen Hauptwohnsitz hat.
Einwohner/ Einwohnerin ist, wer im Kreis wohnt, ohne jedoch für die Kommunalwahl wahlberechtigt zu sein, z.B. ein Jugendlicher unter 16 Jahren.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Kreises Borken haben nach der Kommunalverfassung folgende Informationsmöglichkeiten und Beteiligungsrechte:
- Unterrichtung der Einwohner
- Besuch der Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse
- Einwohnerfragestunde
- Einwohnerantrag
- Anregungen und Beschwerden
Die Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus weitere Rechte:
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
