Hauptmenü | Haupttext | Sprachauswahl | Infoboxen

Hauptmenü

Einwohnerfragestunde



In jeder Sitzung des Kreistages findet eine Einwohnerfragestunde statt. Sie ermöglicht es den Einwohnerinnen und Einwohnern, sich in Angelegenheiten des Kreises mit Fragen an die Kreisverwaltung zu wenden. Die Fragen werden dann in der öffentlichen Kreistagssitzung beantwortet.

Wer in einer Kreistagssitzung eine Frage an die Kreisverwaltung richten möchte, muss diese mindestens drei Arbeitstage vor der Sitzung schriftlich beim Landrat einreichen. So ist sichergestellt, dass die Antwort bis zur Sitzung vorbereitet werden kann.

Jede Einwohnerin und jeder Einwohner kann zu einer Kreistagssitzung zwei Fragen an die Verwaltung richten. Diese Fragen müssen sich auf Angelegenheiten des Kreises Borken beziehen. Fragen in Angelegenheiten des Landrats als untere staatliche Verwaltungsbehörde (dazu gehört z.B. die Kommunalaufsicht) sind aufgrund von gesetzlichen Vorgaben ausgeschlossen.

Der Fragesteller muss in der jeweiligen Sitzung anwesend sein, ansonsten wird die Frage schriftlich beantwortet.

Damit Fragesteller nicht zu lange auf die Behandlung ihrer Frage warten müssen, wird der Punkt Einwohnerfragestunde jeweils zu Beginn der Kreistagssitzung um 17 Uhr aufgerufen. Taucht im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage eine weitere auf, kann diese als Zusatzfrage gestellt werden. Pro Fragesteller sind zwei Zusatzfragen zulässig.

Die Details der Einwohnerfragestunde sind in § 12 a der Geschäftsordnung geregelt.

Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Frage(n) für die Einwohnerfragestunde zu stellen. Haben Sie bitte Verständnis, dass alle Felder auszufüllen sind und Ihre Email-Adresse für eine Bestätigung verwendet wird. Es dient zum Schutze vor Missbrauch und ist damit auch in Ihrem eigenen Interesse.
Ihre Daten:

Name:

 

Vorname:

 

Geb.-Datum:

 

Telefon:

 

Straße:

 

PLZ:

 

Ort:

 

eMail:

 
     

Ihre Fragen:

1. Frage zu Angelegenheiten des Kreises Borken:  
 
2. Frage zu Angelegenheiten des Kreises Borken:  
 
Meine Frage(n) möchte ich
persönlich in der nächsten Kreistagssitzung beantwortet haben. Um 17.00 Uhr bin ich daher bei der nächsten Sitzung persönlich anwesend.
schriftlich beantwortet haben, weil ich an dem Termin der Kreistagssitzung verhindert bin.
 
Bei Rückfragen und Mitteilungen bitte ich um Kontakt
auf dem Postweg.
per Telefon.
per Email.