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Fraktionen des Kreistags


Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Kreistags. Im Kreistag des Kreises Borken besteht eine Fraktion aus mindestens 3 Mitgliedern. Schließen sich nur 2 Mitglieder zusammen, bezeichnet man diese als Gruppe.
Detaillierte Vorschriften finden Sie in § 40 der Kreisordnung.


Folgende Fraktionen haben sich im Kreistag (2009-2014, Stand: 09.08.2010) zusammen geschlossen:

CDU - Fraktion (30 Mitglieder)

SPD - Fraktion (13 Mitglieder)

UWG - Fraktion (6 Mitglieder)

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (5 Mitglieder)

FDP - Fraktion (5 Mitglieder)

Ein Mitglied ist fraktionslos.