Fraktionen des Kreistags
Fraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Mitgliedern des Kreistags. Im Kreistag des Kreises Borken besteht eine Fraktion aus mindestens 3 Mitgliedern. Schließen sich nur 2 Mitglieder zusammen, bezeichnet man diese als Gruppe.
Detaillierte Vorschriften finden Sie in § 40 der Kreisordnung.
Folgende Fraktionen haben sich im Kreistag (2009-2014, Stand: 09.08.2010) zusammen geschlossen:
CDU - Fraktion (30 Mitglieder)
SPD - Fraktion (13 Mitglieder)
UWG - Fraktion (6 Mitglieder)
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (5 Mitglieder)
FDP - Fraktion (5 Mitglieder)
Ein Mitglied ist fraktionslos.

