Eckdaten zum Haushalt 2012
Kreisumlage
Der Hebsatz der Kreisumlage beträgt 27,1 v.H. der für das Haushaltsjahr 2012 geltenden Bemessungsgrundlagen (zum Vergleich: 2011 = 31,9 v.H.).
Jugendamtsumlage
Von den Städten und Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird ein Zuschlag zur Kreisumlage von 22,4 v.H. der für das Haushaltsjahr 2012 geltenden Bemessungsgrundlage erhoben (2011 = 22,8 v.H.).
| Ergebnisplan | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | 391.455.355 € | |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 400.691.044 € | |
| Finanzplan | ||
| Gesamtbetrag der Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 375.392.972 € | |
| Gesamtbetrag der Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 385.429.101 € | |
Gesamtbetrag der Einz. aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 9.563.112 € | |
| Gesamtbetrag der Ausz. aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 19.368.752 € | |
Die Haushaltssatzung 2012 mit ihren Anlagen wurde in der Fassung des Haushaltsentwurfs vom 08.12.2011 unter Berücksichtigung der Änderungsliste der Verwaltung, der Änderung des Stellenplanes sowie mehrheitlich befürworteter Änderungsanträge der Fraktionen am 01.03.2012 durch den Kreistag verabschiedet (siehe "Download").
Download:
- Haushalt 2012 (24.92 MB)

