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Eckdaten zum Haushalt 2011


Kreisumlage

Der Hebsatz der Kreisumlage beträgt 31,9 v.H. der für das Haushaltsjahr 2011 geltenden Bemessungsgrundlagen (zum Vergleich: 2010 = 32,2 v.H.).

 

Jugendamtsumlage

Von den Städten und Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird ein Zuschlag zur Kreisumlage von 22,8 v.H. der für das Haushaltsjahr 2011 geltenden Bemessungsgrundlage erhoben (2010: 20,1 v.H.).


Ergebnisplan
Gesamtbetrag der Erträge385.406.525 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen

395.995.398 €

Finanzplan
Gesamtbetrag der Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit 374.329.671 €
Gesamtbetrag der Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit380.217.975 €

Gesamtbetrag der Einz. aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit

15.703.451 €

Gesamtbetrag der Ausz. aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit26.438.523 €

Die Haushaltssatzung (siehe "download") mit ihren Anlagen wurde am 17.02.2011 vom Kreistag verabschiedet.

Die Bezirksregierung Münster hat keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sowie gegen die Reduzierung der allgemeinen Kreisumlage geltend gemacht. Die Anhebung der Jugendamtsumlage wurde genehmigt.



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