Eckdaten zum Haushalt 2011
Kreisumlage
Der Hebsatz der Kreisumlage beträgt 31,9 v.H. der für das Haushaltsjahr 2011 geltenden Bemessungsgrundlagen (zum Vergleich: 2010 = 32,2 v.H.).
Jugendamtsumlage
Von den Städten und Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird ein Zuschlag zur Kreisumlage von 22,8 v.H. der für das Haushaltsjahr 2011 geltenden Bemessungsgrundlage erhoben (2010: 20,1 v.H.).
| Ergebnisplan | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | 385.406.525 € | |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 395.995.398 € | |
| Finanzplan | ||
| Gesamtbetrag der Einz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 374.329.671 € | |
| Gesamtbetrag der Ausz. aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 380.217.975 € | |
Gesamtbetrag der Einz. aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 15.703.451 € | |
| Gesamtbetrag der Ausz. aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 26.438.523 € | |
Die Haushaltssatzung (siehe "download") mit ihren Anlagen wurde am 17.02.2011 vom Kreistag verabschiedet.
Die Bezirksregierung Münster hat keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen die Festsetzungen der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans sowie gegen die Reduzierung der allgemeinen Kreisumlage geltend gemacht. Die Anhebung der Jugendamtsumlage wurde genehmigt.
Download:
- Haushaltssatzung 2011 mit Anlagen (13.37 MB)

