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Nebentätigkeiten des Landrates


Landrat Dr. Kai Zwicker nimmt über seine hauptamtliche Tätigkeit als Landrat des Kreises Borken hinaus Nebentätigkeiten wahr, die im engen Zusammenhang zu seinen hauptamtlichen Pflichten stehen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Tätigkeiten im kommunalen Spitzenverband der Kreise, in der EUREGIO e.V. und in zahlreichen Fördergesellschaften regionaler Einrichtungen. Von Bedeutung sind auch Tätigkeiten in Organen kommunaler und (teil-)privater Unternehmen wie der Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH, der Berufsbildungsstätte Westmünsterland GmbH, der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Borken mbH und der Innocent Bocholt GmbH. Die meisten dieser Nebentätigkeiten führt Landrat Dr. Kai Zwicker ohne Vergütung aus. Seine abführungspflichtigen Einkünfte aus diesen Nebentätigkeiten führt der Landrat gemäß Nebentätigkeitsverordnung jährlich an den Kreis Borken ab.

Bedingt durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes v. 31.03.2011 wird, abweichend zum Jahr 2010, die Tätigkeit des Landrates im Beirat der RWE Energy AG / Regionalbeirat Nord nicht mehr als Nebentätigkeit sondern als eine Tätigkeit im Hauptamt eingestuft. Der Landrat hat nach Bekanntwerden des Bundesverwaltungsgerichtsurteils beim Kreis Borken mit Schreiben des MIK NRW vom 31.05.2011 keine Einnahmen aus dieser Tätigkeit mehr erhalten. Für die Zeit davor besteht aufgrund von Vertrauensschutz nur insoweit ein Ablieferungsanspruch, als die Einnahmen den Betrag von 6.000,00 € pro Jahr überschreiten. Bei einer Gesamtsumme von 6.850 € waren dies in 2011 850 €, die unmittelbar vom Landrat an den Kreis Borken überwiesen wurden.

In der Sitzung des Kreistages am 01.03.2012 hat Landrat Dr. Zwicker die Übersicht seiner Nebentätigkeiten vorgelegt und genehmigen lassen. Die genehmigten Nebentätigkeiten werden im Kreistagshandbuch und auf dieser Seite veröffentlicht. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Vorlage 0053/2012.