Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, Änderung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsstelle)
Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch die Erteilung einer Betriebserlaubnis und durch die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sind.
Welche Unterlagen Sie für die verschiedenen Zulassungsarten benötigen, entnehmen Sie bitte der Navigationsleiste "Zulassung von Fahrzeugen". Eine Zusammenfassung der notwendigen Unterlagen bieten wir als Merkblatt zum download an.
In der linken Navigation finden Sie ebenfalls Hinweise zu den Öffnungszeiten und können Ihr Wunschkennzeichen reservieren.
Der Kreis Borken betreibt seine Zulassungsstelle ("Straßenverkehrsamt")
- im Kreishaus in Borken (Burloer Straße 93, 46325 Borken)
- im Rathaus der Stadt Bocholt (Berliner Platz 1, 46395 Bocholt) und
- im ehemaligen Kreishaus in Ahaus (Bahnhofstraße 93, 48683 Ahaus)
Eine Wegbeschreibung (per Routenplaner) zu den verschiedenen Standorten finden Sie in der Rubrik Öffnungszeiten & Anreise in der Navigation.
Dateien:
- Zulassungsantrag (69.88 KB)
- Einzugsermächtigung (36.68 KB)
- Übersicht über Unterlagen zur Kfz-Zulassung (271.24 KB)
- Verkaufsmitteilung (17.47 KB)

