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Zulassung und Abmeldung von Fahrzeugen, Änderung der Fahrzeugpapiere (Zulassungsstelle)

Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und ihre Anhänger dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie durch die Erteilung einer Betriebserlaubnis und durch die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens von der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen sind.

Welche Unterlagen Sie für die verschiedenen Zulassungsarten benötigen, entnehmen Sie bitte der Navigationsleiste "Zulassung von Fahrzeugen". Eine Zusammenfassung der notwendigen Unterlagen bieten wir als Merkblatt zum download an.

In der linken Navigation finden Sie ebenfalls Hinweise zu den Öffnungszeiten und können Ihr Wunschkennzeichen reservieren.

Der Kreis Borken betreibt seine Zulassungsstelle ("Straßenverkehrsamt")

Eine Wegbeschreibung (per Routenplaner) zu den verschiedenen Standorten finden Sie in der Rubrik Öffnungszeiten & Anreise in der Navigation.


Dateien:





"Straßenverkehrsamt"

Redaktioneller Hinweis:
Der Begriff "Straßenverkehrsamt" wird auf dieser Seite aufgenommen, da die Zulassungsstelle häufig unter dieser Bezeichnung gesucht wird.



 

 
Eine Dienstleistung
Ihrer Kreisverwaltung

Logo: eine Dienstleistung der Kreisverwaltung Borken.


Zuständigkeitsbereich

gesamtes Kreisgebiet
(Ahaus, Bocholt, Borken, Gescher, Gronau, Heek, Heiden, Isselburg, Legden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Vreden)