Straßenwärter/in
Haben Sie Interesse an einem handwerklichen Beruf mit einem weit gefächerten Aufgabenspektrum?
Bewegen Sie sich am liebsten an der frischen Luft und können sich mit dem Gedanken an einen Bürojob nicht anfreunden? Dann könnte die Ausbildung zur Straßenwärterin / zum Straßenwärter genau das Richtige für Sie sein!
Anforderungen an Sie
Der Ausbildungsberuf Straßenwärter/in ist ein staatlich anerkannter handwerklicher Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Er ist dem Berufsfeld Bautechnik zugeordnet und dem Beruf des Straßenbauers artverwandt.
Einstellungskriterium
- Hauptschulabschluss
Sonstige Anforderungen
- Zuverlässigkeit
- Lern- und Leistungsbereitschaft
- gesundheitliche Eignung für die notwendigen Arbeiten
- handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis
- Flexibilität und Teamfähigkeit
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung beginnt jeweils zum 01.08. eines Jahres. Theorie und Praxis sind in der dreijährigen Ausbildung zur/zum Straßenwärter/in eng verzahnt. Dadurch gewinnen die Auszubildenden einen Überblick über die vielfältigen Aufgaben des Straßenwärters und durchschauen Zusammenhänge und Abhängigkeiten.
Der theoretische Unterricht erfolgt einmal wöchentlich am Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Berufskolleg, das zu den beruflichen Schulen der Stadt Münster gehört. Schwerpunktmäßig befassen Sie sich dort mit folgenden Inhalten:
- Straßenbau, Straßenunterhaltung und -instandsetzung
- Natur- und Landschaftspflege
- Betrieb und Wartung von Maschinen und Geräten
Die praktische Ausbildung findet an mehreren verschiedenen Orten statt.
Als erstes ist hier der Bauhof in Gescher zu nennen, der zum Betrieb für Straßen, Gebäudewirtschaft und Grünflächen der Kreisverwaltung Borken gehört. Hier werden Sie mit den Arbeitsabläufen eines Straßenwärters vertraut gemacht.
Außerdem werden Sie überbetrieblich sowohl im Lehrbauhof Münster in speziellen handwerklichen Fähigkeiten wie z. B. Pflastern und Mauern ausgebildet, als auch an der Deutschen Lehranstalt für Agrartechnik in Warendorf mit den technischen Fertigkeiten, also dem Umgang mit Maschinen und Geräten, vertraut gemacht. Eingeschlossen sind hier auch der LKW-, Radlader- und Staplerführerschein. Diese überbetriebliche Ausbildung erfolgt jährlich in 2-3 wöchigen Lehrgängen.
Für das Bestehen der Abschlussprüfung ist erforderlich, dass bis zum Ende der Ausbildung der Führerschein der Klassen C und CE erworben würde. Die Kosten für die Führerscheinausbildung zahlt der Kreis Borken als Ausbildungsbetrieb. Um sicherzustellen, dass Sie gesundheitlich in der Lage sind, den LKW-Führerschein zu machen, wird vor Abschluss des Ausbildungsvertrages eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Der zunehmende Verkehr mit schnellen und schweren Straßenfahrzeugen stellt sehr vielfältige und hohe Anforderungen an den Straßenbau. Es werden daher für die verschiedenen Straßen moderne Fahrbahnkonstruktionen geplant und gebaut.
Zur Erhaltung dieser Anlagen ist eine sorgfältige und umfangreiche Straßenunterhaltung und -wartung notwendig. Dazu gehört die Beherrschung und Bedienung von Geräten und Maschinen. Außerdem ist der Straßenwärter/die Straßenwärterin im gesamten Winterdienst tätig. Es wird dabei erwartet, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit zur Stelle zu sein, wenn es darauf ankommt. Zudem ist die Verkehrssicherheit der Straßen ein wichtiger Einsatzbereich.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Straßenwärters/der Straßenwärterin gehören:
- Streckenüberwachung
- Aufstellen und Unterhaltung von Verkehrszeichen
- Beseitigung von Straßenschäden
- Instandhalten der Entwässerungsanlagen
- Pflege der Grünanlagen und der Gehölze
- Schneeräumen und Streuen bei Glatteis
- Bedienung und Pflege der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte des Unterhaltungsdienstes
Was verdienen Sie während und nach der Ausbildung?
Während Ihrer Ausbildung erhalten Sie eine Ausbildungsvergütung von zurzeit monatlich (brutto):
- im 1. Ausbildungsjahr: 753,26 € (ab 01.08.13: 793,26€)
- im 2. Ausbildungsjahr: 803,20 € (ab 01.08.13: 843,20€)
- im 3. Ausbildungsjahr: 849,02 € (ab 01.08.13: 889,02€)
Nach der Ausbildung beträgt das Bruttogehalt ca. 2.005 € (Entgeltgruppe E5). Mit der Berufserfahrung steigt auch das Entgelt.
Wie sind die Perspektiven nach der Ausbildung?
Der Kreis Borken fordert Leistungen und fördert die Bereitschaft seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur individuellen Weiterentwicklung. So gibt es die Möglichkeit, im Bauhof höher qualifizierte Tätigkeiten z. B. als Kolonnenführer oder Vorarbeiter (Straßenoberwärter) wahrzunehmen. Außerdem werden regelmäßig fachspezifische Fortbildungen angeboten, damit Sie immer auf dem aktuellsten Stand bleiben.
Mit der Ausbildung zur/zum Straßenwärter/in können Sie außerdem den Grundstein für eine Weiterbildung zum Bautechniker oder, nach erworbenem Fachabitur, für ein Studium des Bauingenieurwesens legen.









