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Jobcenter im Kreis Borken

Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

 

 



Seit dem 01.01.2005 übernimmt das Jobcenter im Kreis Borken (ehemals: "Service-Punkt ARBEIT") als besondere Einrichtung des Kreises die Aufgabe der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Ziel der Grundsicherung ist die Eingliederung in Arbeit und die Sicherung des Lebensunterhalts.