Anordnen von Verkehrszeichen
Die Straßenverkehrsbehörde ( = Fachbereich Verkehr) entscheidet, wo und welche Verkehrszeichen anzubringen und zu entfernen sind.
Für die Verkehrsregelung in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau sind die jeweiligen Stadtverwaltungen verantwortlich.
Die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sind von allen Verkehrsteilnehmern eigenverantwortlich zu beachten. Örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen werden nur dort getroffen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Falls Sie der Auffassung sind, dass zusätzliche Verkehrszeichen aufgestellt werden sollen, können Sie sich an die Mitarbeiter des Fachbereiches Verkehr wenden. Ihre Anregung ist auch bei "überflüssigen" Verkehrszeichen sinnvoll.
Rechtliche Grundlagen:
§ 45 Abs. 1 und 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

