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Bußgeldstelle

Für die Teilnahme am Straßenverkehr gelten Regeln, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen aufgestellt sind. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Bußgeldstelle des Kreises Borken ahndet diese Ordnungswidrigkeiten, hauptsächlich Geschwindigkeitsüberschreitungen und die sonstigen Verstöße im Straßenverkehr.


Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sind zum Beispiel:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Missachten der roten Ampel
  • Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes
  • Benutzen des Handys während der Fahrt
  • Überladung
  • Verkehrsunfall mit Sachschaden
  • Alkohol und Drogen am Steuer usw.

Geahndet werden die Verstöße der Autofahrer (Kraftfahrzeugführer), aber auch der Halter von Kraftfahrzeugen sowie der Radfahrer und Fußgänger.

Je nach Schwere und Bedeutung des Verstoßes wird entweder ein Verwarnungsgeld erhoben oder eine Geldbuße festgesetzt (mindestens 5,00 Euro, höchstens 2.000,00 Euro). Richtwerte bilden dabei die Regelsätze des Bußgeldkataloges. Geldbußen in Höhe von 40,00 Euro oder mehr werden in das Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragen (Punkte).

Verwarnungsgelder werden nicht eingetragen. Neben der Festsetzung der Geldbuße kann in einem Bußgeldbescheid als Nebenfolge ein Fahrverbot angeordnet werden und zwar für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten. So muss der Fahrzeugführer den Führerschein für einen Monat abgeben, der die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31 km/h oder außerorts um 41 km/h überschritten hat. Ferner droht ein Fahrverbot, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht. Der überwiegende Teil der Ordnungswidrigkeiten liegt im Bereich der Geschwindigkeitsüberschreitungen, die durch Messungen der Polizei und des Kreises Borken festgestellt werden. Neben der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung der Polizei misst der Kreis sowohl mobil als auch stationär (sogenannte "Starenkästen").

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie über die linke Navigation ("Bußgeldkatalog").


Rechtliche Grundlagen

  • Strafprozessordnung (StPO)
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
  • Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
  • Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
  • Fahrpersonalgesetz (FPerG)
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)