Ferienreisezeit
Fahrverbot für LKW über 7,5 t bzw. Anhänger hinter LKW (unabhängig vom Gewicht)
Zur Ferienreisezeit sind - besonders an den Wochenenden - einige Autobahnen und Bundesstraßen stark befahren. Um trotzdem den Verkehrsfluss so gut wie möglich aufrechtzuerhalten, dürfen auf diesen Strecken LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 t sowie Anhänger hinter LKW (unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht) zwischen dem 01.Juli und dem 31. August an Samstagen zwischen 07.00 Uhr und 20.00 Uhr nicht fahren. Die einzelnen Bundesländer können darüberhinaus (an die eigene Ferienzeit gekoppelt) zeitlich abweichen.
Die Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte sind im § 1 der Ferienreiseverkehrsordnung angegeben.
Der LKW-Verkehr muss in diesem Zeitraum auf die nicht gesperrten Strecken ausweichen. Dabei muss in Kauf genommen werden, das sich die Transportzeit dadurch evtl. verlängert. In dringenden, begründeten und belegten Fällen kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Rechtliche Grundlagen
Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverkehrsordnung)

