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Gewerblicher Güterkraftverkehr

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.


Genehmigungspflicht

Der gewerbliche Güterkraftverkehr ist genehmigungspflichtig. Es wird unterschieden zwischen der EG-Lizenz, die für Transporte im gesamten EG-Bereich eingesetzt werden kann und der nationalen Güterkraftverkehrserlaubnis, die deutschlandweit gilt.

Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Zuverlässigkeit des Unternehmers und der für die Führung der Geschäfte bestellten Person
  2. Gewährleistung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens
  3. Fachliche Eignung des Unternehmers und der für die Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person.

Zu 1.: Die Zuverlässigkeit ist u.a. nicht gegeben bei

  • rechtskräftigen Verurteilungen wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften,
  • schweren Verstößen, z. B. gegen Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes oder der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen.

Zu 2.: Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist nicht gewährleistet, wenn

  • die Zahlungsfähigkeit nicht gegeben ist, z. B.erhebliche Steuer- oder Beitragsrückstände bestehen,
  • das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens weniger als 9.000 Euro für das erste oder 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug (auch Anhänger) beträgt.

Zu 3.: Die fachliche Eignung ist gegeben durch

  • eine fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrunternehmen. Der Nachweis erfolgt durch die Bestätigung der Industrie- und Handelskammer.
  • eine Abschlussprüfung zur/zum/als
    a) Kauffrau/ Kauffmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
    b) Speditionskauffrau/ Speditionskaufmann
    c) Verkehrsfachwirtin/ Verkehrsfachwirt (Fortbildung)
    d) Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
    e) Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.

Bezüglich der Fachkundeprüfung bzw. der schriftlichen Bestätigung der fachlichen Eignung kann sich der Antragsstelle mit der Industrie- und Handelskammer Münster, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster, Frau Leißing (Tel. 0251/707-329), in Verbindung setzen.


Rechtliche Grundlagen

  • Güterkraftverkehrsgesetz
  • Verordnung (EWG) Nr. 881/92 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten
  • Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
  • Verordnung über den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr und den Kabotageverkehr