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Personenbeförderung/Taxiwesen

Wer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Personen mit Taxen oder Mietwagen (Pkw) befördern will, muss grundsätzlich eine Genehmigung besitzen. Er gilt als Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG).

Die Konzession wird Bewerbern, die fachkundig, zuverlässig und finanziell leistungsfähig sind, auf Antrag und für die Dauer von höchstens 4 Jahren erteilt. Der Betreiber erhält eine Urkunde als Nachweis über den Erwerb der Konzession. Sie kann oder muss von der Behörde widerrufen werden, wenn der Inhaber die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.


Rechtliche Grundlagen

  •  §§ 1, 46 des Personenbeförderungsgesetzes Berufszugangsverordnung
  •  Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr


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