Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer -die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes- Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.
Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben notwendig:
- Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straßenname)
- Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle
- Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind
- Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten)
- Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
- vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
- Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
- soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Ungültigmachen
- verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname
Bei Arbeitsstellen in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.
Rechtliche Grundlagen
- § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)

