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Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer -die Bauunternehmer unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes- Anordnungen darüber einholen, wie ihre Arbeitsstellen abzusperren und zu kennzeichnen sind.


Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Straßensperrung sind folgende Angaben notwendig:

  1. Beschreibung der Örtlichkeit (Stadt/Gemeinde, Ortsteil, Straßenname)
  2. Nähere Angaben zur Lage der Arbeitsstelle 
  3. Breiten der Straßenteile, die von den Arbeiten betroffen sind 
  4. Angaben zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten (Beginn und Ende der Arbeiten) 
  5. Detailangaben zum zeitlichen Ablauf (z.B. bei mehreren Bauphasen)
  6. vorgesehene Beschilderung einschließlich erforderlicher Beleuchtungseinrichtungen, Markierung, Absperrgeräte
  7. Einzelheiten über zu ändernde Verkehrszeichen im Verlauf der Arbeiten
  8. soweit erforderlich, vorhandene Beschilderung und Markierung mit Angaben über erforderliches Abdecken oder Ungültigmachen
  9. verantwortlicher Bauleiter: Name, Vorname

Bei Arbeitsstellen in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.


Rechtliche Grundlagen

  • § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95)