Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen
Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der StraßenverkehrsOrdnung (StVO).
Erlaubnispflichtige Veranstaltungen
Zu den erlaubnispflichtigen Veranstaltungen zählen:
- Motorsportliche Veranstaltungen, wenn 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen. Unabhängig von der Anzahl besteht eine Erlaubnispflicht bei vorgeschriebener Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit, vorgeschriebener Streckenführung, Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern, freier Streckenwahl mit Kontrollstellen, vorgeschriebener Fahrtzeit, Sonderprüfungen oder Fahrten im geschlossenen Verband.
- Radrennen
- Mannschaftsfahrten mit Fahrrädern
- Radmärsche, Radtourenfahrten
- Umzüge bei Volksfesten u.ä.
Bei Veranstaltungen die sich auf den Bereich der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau beschränken, ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.
Rechtliche Grundlagen
- § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

