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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis nach der StraßenverkehrsOrdnung (StVO).


Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

Zu den erlaubnispflichtigen Veranstaltungen zählen:

  • Motorsportliche Veranstaltungen, wenn 30 Fahrzeuge und mehr am gleichen Platz starten oder ankommen. Unabhängig von der Anzahl besteht eine Erlaubnispflicht bei vorgeschriebener Durchschnitts- oder Mindestgeschwindigkeit, vorgeschriebener Streckenführung, Ermittlung des Siegers nach meistgefahrenen Kilometern, freier Streckenwahl mit Kontrollstellen, vorgeschriebener Fahrtzeit, Sonderprüfungen oder Fahrten im geschlossenen Verband.
  • Radrennen
  • Mannschaftsfahrten mit Fahrrädern
  • Radmärsche, Radtourenfahrten
  • Umzüge bei Volksfesten u.ä.

Bei Veranstaltungen die sich auf den Bereich der Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau beschränken, ist die jeweilige Stadtverwaltung für diese Aufgabe verantwortlich.


Rechtliche Grundlagen

  • § 29 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)