Weitere Genehmigungen / Erlaubnisse für Verkehrsteilnehmer
Der Kreis Borken ist seit Jahren bemüht, sowohl mit präventiven als auch mit repressiven Mitteln die Verkehrssicherheit zu verbessern. Seit 1988 werden mit stätionäre Messanlagen - im Volksmund auch Starenkästen genannt - die Geschwindigkeiten an besonderen Gefahrenpunkten überwacht. Im Nahbereich dieser Messpunkte haben sich Erfolge eingestellt - die Geschwindigkeiten werden durchweg eingehalten. Mit mobilen Messanlagen werden weitere Kontrollpunkte abgedeckt, die gemeinsam mit der Polizei und den Städten und Gemeinden festgelegt werden. Der Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer wie Kinder und und ältere Menschen ist hierbei das vordergründige Motiv. Festgestellte Verstöße werden in der Regel als Ordnungswidrigkeit geahndet. Gravierendes vorsätzliches Fehlverhalten führt zur Einleitung eines Strafverfahrens.
Rechtliche Grundlagen
- § 48 Abs. 3 Satz 3 Ordnungsbehördengesetz

