Außerbetriebssetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)
Sie möchten Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen/ abmelden? Dazu benötigen wir folgende Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)
- amtliches Kennzeichen
Sollten die Dienstsiegel bereits vor der Außerbetriebsetzung widerrechtlich entfernt worden sein, kann das amtliche Kennzeichen nicht wieder verwendet werden, da das Kennzeichen für 10 Jahre gesperrt wird.
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist an Stelle des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II die Betriebserlaubnis vorzulegen.
Bitte teilen Sie uns mit, ob das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung (selber Halter, selbes Fahrzeug) befristet reserviert werden soll.
Übrigens:
- Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen nehmen auch die Städte und Gemeinden im Kreis Borken vor (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt und Borken).
- Sie können auch Fahrzeuge aus anderen Zulassungsbezirken bei uns abmelden. Bei Fahrzeugen aus anderen Zulassungsbezirken kann jedoch keine Reservierung der Kennzeichen für die Wiederzulassung erfolgen.
- Auf die Möglichkeit der Übernahme des bisherigen Kennzeichens wird gesondert hingewiesen. Siehe Link: „Übernahme bisheriges Kennzeichen"
Gebühr:
5,90 € (Abmeldung eines Fahrzeugs mit BOR-Kennzeichen)
11,00 € (Abmeldung eines Fahrzeugs ohne BOR-Kennzeichen)

