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Ausstellung eines Ersatzbriefes


Können Sie Ihren Fahrzeugbrief nicht mehr finden? Wurde Ihnen der Fahrzeugbrief gestohlen? Wir können Ihnen unter Vorlage der nachfolgend aufgeführten Unterlagen einen Ersatz-Fahrzeugbrief ausstellen:

  • Ausweis
  • eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint.
  • ggfls. eine schriftliche Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige oder (bei Verlust) eine Erklärung an Eides Statt über den Verlust des Fahrzeugbriefes. Die Erklärung an Eides statt kann nur vom Fahrzeughalter persönlich entweder gegen eine entsprechende Gebühr vor einem Notar oder gegen eine Gebühr von 30,70 € in der Zulassungsstelle des Kreises Borken abgegeben werden.

Bitte berücksichtigen Sie, dass vor Aushändigung eines neuen Fahrzeugbriefes der alte Brief im Verkehrsblatt für ungültig erklärt werden muss. Die sogenannte Aufbietung nimmt einige Wochen in Anspruch.

Gebühr: 32,50 € (einschl. Versandkosten)