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Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines/ Zulassungsbescheinigung Teil I


Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugschein gestohlen oder haben Sie ihn verloren? Wir können Ihnen gegen Vorlage der nachfolgend aufgeführten Unterlagen einen Ersatz-Fahrzeugschein aushändigen:

  • Verlusterklärung vom Fahrzeughalter

  • der alte Fahrzeugbrief (sollte bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden sein, ist die Vorlage nicht erforderlich)

  • Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (soweit das Fahrzeug nicht älter als 2 Jahre alt ist, oder wenn es sich um ein Personenkraftwagen handelt, der nicht älter als 3 Jahre ist)

  • Ausweis
Gebühr: 11,20 €