Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines/ Zulassungsbescheinigung Teil I
Wurde Ihnen Ihr Fahrzeugschein gestohlen oder haben Sie ihn verloren? Wir können Ihnen gegen Vorlage der nachfolgend aufgeführten Unterlagen einen Ersatz-Fahrzeugschein aushändigen:
- Verlusterklärung vom Fahrzeughalter
- der alte Fahrzeugbrief (sollte bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt worden sein, ist die Vorlage nicht erforderlich)
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (soweit das Fahrzeug nicht älter als 2 Jahre alt ist, oder wenn es sich um ein Personenkraftwagen handelt, der nicht älter als 3 Jahre ist)
- Ausweis

