Berichtigung des Fahrzeugscheines bei Namens-/ Adressänderungen innerhalb des Kreises Borken
Hat sich Ihr Name geändert oder sind Sie innerhalb des Kreisgebietes umgezogen ? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fahrzeugpapiere zu aktualisieren. Bitte stellen Sie uns dazu folgende Unterlagen zur Verfügung:
- einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass (bei EU - Bürgern den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis oder den EU - Ausweis; bei Bürgern anderer Länder den Reisepass mit Aufenthaltserlaubnis)
- eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers, wenn der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheint
- den Fahrzeugschein
Hinweis: Die Änderung Ihres Namens bzw. Ihrer Anschrift nehmen auch die Städte und Gemeinden (mit Ausnahme der Städte Ahaus, Bocholt und Borken) im Kreisgebiet vor. Diese informieren dann die Zulassungsstelle über die vorgenommene Änderung. Einen neuen Fahrzeugschein bekommen Sie dort allerdings nicht.
Gebühr: 11,70 €

