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Berichtigung der Zulassungs-bescheinigungen Teil I und II bei technischen Änderungen am Fahrzeug


Haben Sie an Ihrem Fahrzeug eine technische Änderung vorgenommen? Bitte denken Sie daran, dass in diesem Fall die Änderung in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muss. Wir benötigen dazu folgende Unterlagen:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
  • den Prüfbericht eines Sachverständigen bzw. eine Herstellerbescheinigung bei Änderung der Schadstoffklasse
  • den Bericht der letzten Hauptuntersuchung, wenn die technische Prüfung nach dem 01.12.1999 durchgeführt worden ist.

Gebühr: 11,70 €