Übernahme bisheriges Kennzeichen/Kennzeichenmitnahme
Nach der Einführung der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wird das amtliche Kennzeichen nach der Außerbetriebssetzung sofort vom Fahrzeug getrennt. Das heißt, dass Kennzeichen wird nach der Außerbetriebssetzung unmittelbar wieder frei und steht somit für eine erneute Ausgabe zur Verfügung.
Die Zulassungsstelle bietet an, die Außerbetriebssetzung zu veranlassen und anschließend das „alte“ Wunschkennzeichen am gleichen Tag wieder für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges zu verwenden.
Hierdurch besteht die Möglichkeit, das „bisherige alte Kennzeichen“ sofort oder auch später wieder für eine Zulassung zu verwenden oder zu reservieren. Es handelt sich um eine sogenannte „Kennzeichenmitnahme“.
Die Kosten hierfür betragen 10,20 Euro plus ggf. Reservierungsgebühren in Höhe von 2,60 Euro und werden bei der Zulassung das Fahrzeuges fällig.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

