Zusatzschild für Fahrradträger / Ladung
Sie haben ein Hecktragesystem für Fahrräder erworben und benötigen nun ein zusätzliches Kennzeichenschild, weil das hintere Schild an Ihrem Fahrzeug nicht mehr ungehindert ablesbar ist?
Gemäß § 60 Abs. 5 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) muss am Fahrzeug ein drittes, ungestempeltes Kennzeichen angebracht sein, wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird.
Das Zusatzschild wird nicht gestempelt und nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen.
Bitte kommen Sie mit Ihrem Personalausweis und der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) zu uns. Wir händigen Ihnen nach Prüfung einen Beleg aus, der es Ihnen ermöglicht, bei einem Schildermacher ein Kennzeichen prägen zu lassen.
Gebühr: keine (stimmt tatsächlich!)

