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Bebauungsplan


Beispiel eines Bebauungsplanes

Der Bebauungsplan ist das städtebauliche Ordnungsinstrument der Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit von bauvorhaben innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebietes. Diese Festsetzungen betreffen insbesondere die Art der Nutzung (z. B. Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet), das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Verhältnis von überbauter Fläche zur Fläche des Baugrundstücks, Zahl der Vollgeschossse, Gebäudehöhe), die überbaubaren Grundstücksflächen, die Gestaltung der Bauwerke, die Verkehrsflächen, die Grünflächen, Pflanzgebote und Flächen für den Gemeinbedarf.

Der Bebauungsplan ist von der Stadt oder Gemeinde aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Ein subjektiver Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei der Planaufstellung sind die vielfältigen öffentlichen Belange und die privaten Belange, z.B von Grundstückseigentümern gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Der Bebauungsplan wird vom Rat der Stadt oder Gemeinde als Satzung beschlossen und ist nach ortsüblicher Bekanntmachung allgemein rechtsverbindlich. Ein Bebauungsplan kann auch geändert oder durch einen neuen Plan ersetzt werden, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist oder wenn besondere Vorhaben ermöglicht werden sollen. Dafür gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die Entwürfe von Bebaungsplänen werden entweder von der Stadt/Gemeinde selbst oder von privaten Planungsbüros im Auftrag der Stadt/Gemeinde erstellt.

Auskunft über Bebauungspläne erteilen die Städte und Gemeinden sowie die Bauaufsicht und die Stabsstelle Planung des Kreises Borken, soweit der Kreis Borken räumlich als Baugenehmigungsbehörde zuständig ist.