Hauptmenü | Haupttext | Sprachauswahl | Infoboxen

Hauptmenü

Regionalplan


Beispiel eines Regionalplans


Der Regionalplan (frühere Bezeichnung: Gebietsentwicklungsplan) wird vom Regionalrat für das Gebiet des Regierungsbezirkes Münster aufgestellt. In der Abstufung der Planungsebenen folgt er dem Landesentwicklungsplan. Er erfüllt die Funktionen eines regionalen Raumordnungsplanes, dessen zeichnerische und textliche Festlegungen als "Ziele der Raumordnung und Landesplanung" bei nachfolgenden Planungen zu beachten sind. 

Für die Entwicklung der Städte und Gemeinden stellt der Regionalplan den landesplanerischen Rahmen dar. Er legt unter anderem die künftigen Wohnsiedlungsbereiche, die Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche, die Agrar- und Erholungsbereiche sowie Eignungsbereiche für die Entwicklung von Natur und Landschaft in Umfang und Lage fest. Enthalten sind auch Standorte für Infrastruktureinrichtungen sowie Entsorgungsanlagen, Kraftwerke oder Flugplätze. Für den Planungsraum Münsterland sind im Regionalplan außerdem Eignungsbereiche für Windkraftanlagen ausgewiesen.

Die Entwürfe des Regionalplans werden von der Bezirksplanungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster im Auftrag des Regionalrates erarbeitet. Wie zahlreiche andere Stellen werden auch die Städte und Gemeinden sowie der Kreis Borken im Aufstellungsverfahren beteiligt. In der Kreisverwaltung Borken werden die Belange des Kreises durch das Büro des Landrates vertreten.Der Regionalplan wird in der Regel für einen Planungszeitraum von ca. 10 bis 15 Jahren erstellt. Selbstverständlich kann der Regionalrat in diesem Zeitraum Änderungen des Planes beschließen. Das kann zum Beispiel dann notwendig werden, wenn sich herausstellt, dass eine für die Wohnbebauung vorgesehene Fläche hierfür nicht mehr in Frage kommt und eine Alternative gefunden werden muss. Planung geschieht auch von "Unten nach Oben". Im sogenannten "Gegenstromprinzip" können verschiedene Stellen wie auch der Kreis oder die Städte und Gemeinden eine Teiländerung des Regionalplanes für neue Planungen auf dem jeweiligen Gebiet beantragen.