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Gebühren der Abgeschlossenheitsbescheinigung


Die Gebühr über die Entscheidung zur Bildung von Sondereigentum beträgt bei Neubauten je Sondereigentumsanteil (bspw. je Wohnung) 50 €. Bei der Bildung von Sondereigentum im Bestand beträgt die Gebühr je Sondereigentumsanteil 100 €.

 

Für die erste Ausfertigung des Aufteilungsplanes (geprüfte, gestempelte oder gesiegelte Bauvorlagen) wird eine Gebühr in Höhe von 50 €, für jede weitere Ausfertigung 30 € festgesetzt.

Bsp.: Neubau mit 4 Wohneinheiten:

  • 4 x 50 € je Wohnung
  • 1 x 50 € für die erste Ausfertigung
  • 5 x 30 € für 5 weitere Ausfertigungen
    Gesamt: 400 €

Bsp: Altbau mit 2 Wohneinheiten:

  • 2 x 100 € je Wohnung
  • 1 x 50 € für die erste Ausfertigung
  • 3 x 30 € für weitere 3 Ausfertigungen
    Gesamt: 340 €