Gebühren der Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Gebühr über die Entscheidung zur Bildung von Sondereigentum beträgt bei Neubauten je Sondereigentumsanteil (bspw. je Wohnung) 50 €. Bei der Bildung von Sondereigentum im Bestand beträgt die Gebühr je Sondereigentumsanteil 100 €.
Für die erste Ausfertigung des Aufteilungsplanes (geprüfte, gestempelte oder gesiegelte Bauvorlagen) wird eine Gebühr in Höhe von 50 €, für jede weitere Ausfertigung 30 € festgesetzt.
Bsp.: Neubau mit 4 Wohneinheiten:
- 4 x 50 € je Wohnung
- 1 x 50 € für die erste Ausfertigung
- 5 x 30 € für 5 weitere Ausfertigungen
Gesamt: 400 €
Bsp: Altbau mit 2 Wohneinheiten:
- 2 x 100 € je Wohnung
- 1 x 50 € für die erste Ausfertigung
- 3 x 30 € für weitere 3 Ausfertigungen
Gesamt: 340 €

