Unterschiede der baurechtlichen Verfahren
Unterschiede des Vollverfahrens, des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und des Freistellungsverfahrens:
| Freistellungsverfahren | Vereinfachte Genehmigungsverfahren | Vollverfahren |
Bauvorhaben | ||
| Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen | Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe sowie sonstige Vorhaben und einfache Sonderbauten nach § 68 BauONRW | "andere" bauliche Anlagen, die unter § 68 Abs. 1 S. 3 BauONRW erfasst sind (Sonderbauten) |
Planungsrecht | ||
| alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich | alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich |
Fristen | ||
| Stadt/Gemeinde: 1 Monat(Erklärung durch die Stadt/Gemeinde auch früher möglich) | Bauaufsichtsbehörde: 6 Wochen | keine |
Prüfungsumfang | ||
| reduzierte bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde; u.a. planungsrechtl. Zulässigkeit, Abstandflächen, örtliche Bauvorschriften, bei einfachen Sonderbauten auch Brandschutz | umfassende bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde |
Aufgaben des Bauherrn | ||
| Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.
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Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.
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