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Unterschiede der baurechtlichen Verfahren


Unterschiede des Vollverfahrens, des vereinfachten Genehmigungsverfahrens und des Freistellungsverfahrens:

FreistellungsverfahrenVereinfachte Genehmigungsverfahren Vollverfahren

Bauvorhaben
Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe sowie sonstige Vorhaben und einfache Sonderbauten nach § 68 BauONRW"andere" bauliche Anlagen, die unter § 68 Abs. 1 S. 3 BauONRW erfasst sind (Sonderbauten)

Planungsrecht
  • Bebauungsplan
  • Vorhaben- und Erschließungsplan
  • örtliche Bauvorschriften gem. § 86 BauO NW
  • Erschließung gesichert
alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich

alle planungsrechtlichen Gebiete einschl. Außenbereich


Fristen
Stadt/Gemeinde: 1 Monat(Erklärung durch die Stadt/Gemeinde auch früher möglich)Bauaufsichtsbehörde: 6 Wochen keine

Prüfungsumfang
  • Keine Prüfung durch die Bauaufsichtgsbehörde
  • Verantwortung für Übereinstimmung Planungs- und Bauordnungsrecht ausschließlich bei Entwurfsverfasser/in
reduzierte bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde; u.a. planungsrechtl. Zulässigkeit, Abstandflächen, örtliche Bauvorschriften, bei einfachen Sonderbauten auch Brandschutz umfassende bauaufsichtliche Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde



Aufgaben des Bauherrn
  • Mitteilung an Angrenzer über beabsichtigtes Bauvorhaben
  • Eine Woche vor Baubeginn Anzeige an die Bauaufsichtsbehörde
  • Benennung eines Bauleiters/Fachbauleiters
  • Sachverständigenbescheinigung über Kontrollen der ordnungsgemäßen Bauausführung
  • Fertigstellungsanzeige an die Bauaufsichtsbehörde

Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.

  • Anzeige des Baubeginns
  • Bennenung eines Bauleiters/Fachbauleiters
  • Vorlage der bautechnischen Nachweise (evtl. geprüft)
  • Anzeige der Rohbaufertigstellung
  • Anzeige der abschließenden Fertigstellung

 

Vorgaben durch die Baugenehmigung; u.a.

  • Anzeige des Baubeginns
  • Bennenung eines Bauleiters/Fachbauleiters
  • Anzeige der Rohbaufertigstellung
  • Anzeige der abschließenden Fertigstellung