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Baulast: Unterlagen / Formulare


Für die Eintragung einer Erschließungs- und Abstandflächenbaulast sowie einer Baulast, die sich flächenmäßig auf Grundstücke oder Teile von Grundstücken bezieht, ist, sofern in der Verpflichtungserklärung auf einen Lageplan Bezug genommen wird, dieser in zweifacher Ausfertigung vorzulegen.

Damit jedoch auch der Bauherr, die jeweilige Stadt und ggfls. der Grundstückseigentümer eine Ausfertigung erhalten, wird die Vorlage von 4 bzw. 5 Ausfertigungen des Lageplanes dringend empfohlen.

Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur hergestellt werden.