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Online-Antrag: Auskunft aus dem Baulastverzeichnis



Felder mit Bezeichnungen in Fettschrift sind Pflichteingaben. Ohne vollständige Angaben wird die Angelegenheit nicht bearbeitet.

Die Auskunft erfolgt nicht für die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Die Auskunft erfolgt dort durch die jeweilige Ortsbehörde.

Ihre Daten:

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kurze Begründung:

Baulastenverzeichnis:

Ich bitte um Auskunft, ob das / die nachstehende(n) Grundstück(e) belastet ist / sind:

Gemarkung:

Flur:

Flurstück(e):

Gemarkung:

Flur:

Flurstück(e):

Es ist mir bekannt, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist und mir der Gebührenbescheid auf dem Postweg zugesandt wird.