Online-Antrag: Auskunft aus dem Baulastverzeichnis
Felder mit Bezeichnungen in Fettschrift sind Pflichteingaben. Ohne vollständige Angaben wird die Angelegenheit nicht bearbeitet.
Die Auskunft erfolgt nicht für die Städte Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau. Die Auskunft erfolgt dort durch die jeweilige Ortsbehörde.

