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Baubeginnanzeige


Anzeige des Ausführungsbeginns (Baubeginnanzeige)

Der Ausführungsbeginn eines genehmigungsbedürftigen Vorhabens ist der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 75 Abs. 7 der Bauordnung des Landes NW vom Bauherrn eine Woche vorher anzuzeigen.

Felder in Fettschrift sind Pflichteingaben.
Ihre persönlichen Daten:

Name:

 

Vorname:

 

Telefon:

 

Straße:

 

PLZ:

 

Ort:

 

E-Mail:

 
     
1. Angaben zu Ihrem Bauvorhaben:

Aktenzeichen:

 
Bauvorhaben:  
Baugrundstück (bitte a., b. oder c. ausfüllen):  
a. wie oben: mit persönlicher Anschrift identisch.  
b. Straße,
Ort:

 
c. Gemarkung,
Flur, Flurstück

 
Baubeginn:  
   
2. erforderliche Unterlagen:
(Nur erforderlich, wenn in der Baugenehmigung angeordnet.)
 
Wärmeschutznachweis
liegt bereits vor
wird bis zum Baubeginn nachgereicht
Schallschutznachweis
liegt bereits vor
wird bis zum Baubeginn nachgereicht
Standsicherheitsnachweis
liegt bereits vor
wird bis zum Baubeginn nachgereicht
Brandschutznachweis
liegt bereits vor
wird bis zum Baubeginn nachgereicht
 
   
3. staatlich anerkannte Sachverständige für stichprobenhafte Kontrollen während der Bauausführung
(Nur erforderlich, wenn in der Baugenehmigung angeordnet.)
 
für Standsicherheit und Brandschutz:
(Name, Adresse)
für Schallschutz:
(Name, Adresse)
für Wärmeschutz:
(Name, Adresse)

 

 
   
4. Bauleiter: 
Name, Vorname, Beruf:
Adresse, PLZ, Ort:
Telefon tagsüber:
Beruf/Qualifikation:
Erforderliche Qualifikation: Bautechniker, Meister in einem Bauhauptgewerk, Bauingenieure, Architekten
    
 
   
5. Unternehmer:
Mit den Rohbau- bzw. Abbrucharbeiten werden folgende Unternehmen beauftragt:
(zwingend bei Abbrucharbeiten)
 
 
Hinweis für den Bauherrn:

Bitte beachten Sie unbedingt die Nebenbestimmungen in der Baugenehmigung.

Bei notwendig werdenden Änderungen ist zuvor ein entsprechender Nachtragsbauantrag einzureichen.

Das ausgehängte Baustellenschild ist gemäß § 14 Abs. 3 BauO NRW vor Baubeginn dauerhaft und von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar anzubringen.

 
   
Bei Rückfragen und Mitteilungen bitte ich um Kontakt
auf dem Postweg.
per Telefon.
per E-Mail.