Rohbaufertigstellung
Anzeige der Rohbaufertigstellung
Die Fertigstellung des Rohbaus ist der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 82 BauO NW vom Bauherrn eine Woche vorher anzuzeigen, um ihr eine Besichtigung des Bauzustandes zu ermöglichen.
Mit der Fortsetzung der Bauarbeiten darf erst einen Tag nach dem in der Anzeige genannten Termin begonnen werden, soweit die Bauaufsicht nicht einem früheren Termin zustimmt.

