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Teilungsgenehmigung: Unterlagen / Formulare


Es sind nach § 17 Bauprüfverordnung (BauPrüfVO) entsprechende Antragsunterlagen in zweifacher Ausfertigung vorzulegen:

  • amtlicher Lageplan (im Maßstab nicht kleiner als 1:500), der auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte, der nicht älter als 6 Monate sein darf, erstellt werden muss. Der Lageplan muss die nach § 17 Nr. 1 BauPrüfVO erforderlichen Angaben und Darstellungen enthalten. Der Lageplan muss von einem Katasteramt angefertigt oder von einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt und mit öffentlichem Glauben beurkundet werden.
     
  • Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind.

Folgende Formulare können Sie sich hier herunterladen: