Immissionsschutz
Der Landtag NRW hat am 07.12.2007 das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechtes beschlossen. Kernpunkt des Gesetzes ist die Kommunalisierung der Umweltverwaltung.
Die Kreise und kreisfreien Städte haben zum 01.01.2008 die Aufgaben der "Unteren Umweltschutzbehörden" übernommen. Ihnen wurden im Zuge dieser Verwaltungsstrukturreform unter anderem die Zuständigkeiten im "Anlagenbezogenen Immissionsschutz" übertragen. Die Bezirksregierungen sind nur noch für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen zuständig.
Ferner wurde mit dem Gesetz das "Zaunprinzip" eingeführt. Demnach ist für die umweltrechtlichen Belange aller Anlagen, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen, nur noch eine Behörde verantwortlich, sowohl für die Zulassung, als auch für die Überwachung. Die vorher bestehende Differenzierung zwischen den verschiedenen Bereichen des Umweltrechts (insbesondere Immissionsschutz-, Wasser-, Abfall-, Bodenschutzrecht), die zu teilweise parallelen Zuständigkeiten staatlicher und kommunaler Behörden geführt hat, wurde weitestgehend aufgegeben.
Für die in den Zuständigkeitsbereich des Kreises Borken fallenden Anlagen nimmt der Kreis diese Aufgaben für alle Städte und Gemeinden wahr, also auch in den Städten Ahaus, Bocholt, Borken und Gronau, in denen er nicht Untere Bauaufsichtsbehörde ist.
Der Kreis Borken ist besonders stark von der Kommunalisierung des Immissionsschutzes betroffen. Mit über 1.000 Anlagen, deren Zuständigkeit zum 01.01.2008 vom Land übergegangen ist, hat der Kreis Borken landesweit die meisten Anlagen zu verzeichnen. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) gebildete Obergruppe 7 -Nahrungs-, Genuss-, Futtermittel und Landwirtschaft- vollständig in die kommunale Zuständigkeit fällt und der Kreis Borken als stark landwirtschaftlich strukturierter Kreis hier die Anlagenschwerpunkte hat.
Der neue Aufgabenbereich ist als eigene Fachabteilung 63.3 "Anlagenbezogener Immissionsschutz" im Fachbereich Bauen und Wohnen eingegliedert. Die Stellen in der neuen Fachabteilung konnten erfreulicherweise mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt werden, die bereits frühzeitig die Bereitschaft signalisiert haben, von den Bezirksregierungen zum Kreis Borken zu wechseln und die aufgrund ihrer bisherigen Betätigungsfelder ein Know-how mitbringen, das die Schwerpunkte der übertragenen Aufgabenfelder abdeckt.
Die kommunalisierten Aufgaben der Bereiche "Wasser" und "Abfall" werden in die bestehenden Fachabteilungen des Fachbereichs 66 – Natur und Umwelt – integriert.
Nähere Informationen zur Verwaltungsstrukturreform können Sie unserem Infobrief 2/2007 entnehmen. Die Ansprechpartner und weitergehende Informationen zu den vom Land übertragenen Aufgaben können Sie über die Navigation auf der linken Bildschirmseite aufrufen.

