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Nachbarinteressen


Anwohner von Anlagen haben einen Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Deshalb haben sie jederzeit die Möglichkeit, sich mit Beschwerden über Immissionen von Anlagen an die Fachabteilung „Anlagenbezogener Immissionsschutz“ zu wenden – und das kostenfrei und ohne die Notwendigkeit, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Die Immissionsschutzbehörde ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen und den Sachverhalt zu ermitteln. Hierzu ist zunächst einmal eine möglichst detaillierte Schilderung der Anwohner wichtig: Worum geht es genau? Wann, wo und unter welchen Randbedingungen treten die Umweltbelästigungen auf? All diese Fragen stellt die Immissionsschutzbehörde nicht deshalb, weil sie den Nachbarn misstraut oder ihnen die Nachweispflicht von unzulässigen Immissionen aufbürden will, sondern um sich ein Bild der Situation zu verschaffen, und dann mit Hilfe der detaillierten Informationen zielgerichtet mögliche Ursachen ermitteln und für eine Behebung sorgen kann.

Nach Ermittlung des Sachverhalts entscheidet die Immissionsschutzbehörde, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung des Nachbarschutzes ergriffen werden müssen. 

Bedingt durch die Tatsache, dass jeder im Alltag einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt ist, richtet sich der größte Teil der Beschwerden gegen Lärmbelästigungen (z. B. Lärm verursacht von Straßen-, Schienen und Flugverkehr, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen). Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes erhalten Sie Informationen zur Vermeidung von Lärmimmissionen und Zuständigkeitshinweise.

Unabhängig von Beschwerden über konkrete Umweltbelästigungen wünschen sich viele Anwohner Informationen über die Anlagen in ihrer Nachbarschaft und die geltenden umweltrechtlichen Bestimmungen. In verschiedenen Gesetzen sind die Informationsrechte von Bürgern, aber auch der Schutz von Daten der Anlagenbetreiber geregelt. Informationen können Irrtümer klären und Ängste nehmen, aber auch den Bürgern helfen, ihre Rechte wahrzunehmen – dies sowohl bei bereits errichteten Anlagen als auch bereits bei der Genehmigung einer Anlage. Daher pflegt die Fachabteilung „Anlagenbezogener Immissionsschutz“ im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eine offene Kommunikation. Wenden Sie sich bei Fragen und Informationsbedarf einfach formlos an uns.