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Brandschutz bei Stallanlagen


Brandschutzrechtliche und bauliche Anforderungen an Stallgebäude

Aufgrund der bislang intensiv geführten Diskussionen um die Erstellung und Beurteilung von Brandschutzkonzepten ergeben sich aus den aktuellen Protokollen der Dienstbesprechungen mit dem Bauministerium NRW und der Bezirksregierung Münster Vorgaben und Erkenntnisse, die den derzeitigen Stand der Gesetzesauslegung widerspiegeln. Danach sind in Brandschutzkonzepten von Ställen folgende Grundsätze zu beachten:

1. Es ist zwischen landwirtschaftlichen und gewerblichen Ställen zu unterscheiden.

2. Bei gewerblichen Ställen sind beabsichtigte Erleichterungen von den Regelanforderungen der Bauordnung NRW besonders zu begründen. Insbesondere ist darzulegen, wie sich die beabsichtigten Erleichterungen auf die Tierrettung auswirken.

3. Bei landwirtschaftlichen Ställen mit mehr als 10.000 m³ umbautem Raum ist damit zu rechnen, dass gem. § 54 BauO NRW zusätzliche Gebäudetrennwände gefordert werden, um mehrere Brand- oder Evakuierungsabschnitte zu erreichen.

Detaillierte Informationen sind aus der zum Download bereitstehenden „Information zu Brandschutzkonzepten bei Stallanlagen“ und den weiteren Anlagen zu entnehmen.