Altlastenauskunft
Der Kreis Borken führt ein Kataster über altlastenverdächtige Flächen, Altlasten und Verdachtsflächen, das sogenannte Altlastenkataster. Das Altlastenkataster beruht auf Nachforschungen und Untersuchungen von Altstandorten, Altablagerungen, schädlichen Bodenveränderungen und altlastenverdächtigen Flächen. Für diese Flächen liegen detaillierte Informationen wie Lage und Größe der Fläche, eventuell vorliegende Untersuchungsergebnisse, durchgeführte Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsgeschichte vor.
Auskunft aus dem Altlastenkataster
Der Kreis Borken ist befugt folgenden Personenkreis Auskunft über Altstandorte und Verdachtsflächen zu geben:
- Grundstückseigentümer
- Mieter und Pächter mit Vollmacht des Eigentümers
- Dritte, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können (Banken, Rechtsanwälte, Kaufinteressenten, Architekten, Bauingenieure)
Antragsdaten
Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ist formlos schriftlich, mit der genauen Grundstücksbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) beim Kreis Borken einzureichen.
Gebühren
Ist das Grundstück nicht im Altlastenkataster verzeichnet, fällt keine Gebühr an. Bei einem positiven Ergebnis fällt eine Gebühr je nach Verwaltungsaufwand von mindestens 25 € an.
Dokumente:
- Antragsformular für Altlastenauskunft (172.32 KB)


