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Landwirtschaftliche Verwertung von Gülle, Klärschlamm, Bioabfällen


Durch die Verwertung von Gülle, Klärschlamm und Bioabfälle dürfen keine Beeinträchtigung der Bodenfunktionen und des Grundwassers hervorgerufen werden. Deshalb sind sie zeitlich und mengenmäßig so auszubringen, dass die Nährstoffe von den Pflanzen weitgehend ausgenutzt und Nährstoffverluste vermieden werden.