Umweltverträgliche Autoverwertung
Um sein Fahrzeug schadlos zu verwerten, hat es der Eigentümer oder Halter einem hierfür zugelassenen Betrieb zu überlassen. Dies ist dem Kreis Borken mit einem Verwertungsnachweis zu belegen. Soll das Fahrzeug nach der endgültigen Stilllegung anders genutzt werden, muß dies in einer Verbleibserklärung mitgeteilt werden.

