Eckdaten zum Haushalt 2010
Kreisumlage
Der Hebesatz der Kreisumlage beträgt 32,2 v.H. der für das Haushaltsjahr 2010 geltenden Bemessungsgrundlagen (zum Vergleich: 2009 = 32,3 v.H.).
Jugendamtsumlage
Von den Städten und Gemeinden, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird ein Zuschlag zur Kreisumlage von 20,1 v.H. der für das Haushaltsjahr 2010 geltenden Bemessungsgrundlagen erhoben (2009: 18,3 v.H.).
| Ergebnisplan | ||
| Gesamtbetrag der Erträge | 404.737.907 € | |
| Gesamtbetrag der Aufwendungen | 409.987.867 € | |
| Finanzplan | ||
| Gesamtbetrag der Einz. aus Verwaltungstätigkeit | 390.258.819 € | |
| Gesamtbetrag der Ausz. aus Verwaltungstätigkeit | 394.061.292 € | |
Gesamtbetrag der Einz. aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 13.588.106 € | |
| Gesamtbetrag der Ausz. aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit | 17.133.250 € | |
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde am 11.03.2010 vom Kreistag verabschiedet. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt am 30.06.2010 genehmigt.
Die Nachtragssatzung wurde am 07.10.2010 vom Kreistag beschlossen.

