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Finanzielle Förderung für Selbsthilfegruppen


Förderung durch gesetzliche Krankenkassen

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich erhalten nach § 20 c SGB V eine Förderung über die gesetzlichen Krankenkassen. Alle gesetzlichen Krankenkassen fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe mit einem gesetzlich festgelegten Betrag, der auf Antrag an die Selbsthilfegruppen nach bestimmten Kriterien weitergegeben wird. Es wird dabei zwischen Pauschal- und Projektförderung unterschieden.

- Pauschalförderung:
Die Anträge für die kassenartenübergreifende Förderung müssen jeweils zum 31.03. eines jeden Jahres bei der federführenden Krankenkasse eingegangen sein. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Zentraler Ansprechpartner im Kreis Borken für die kassenartenübergreifende Förderung (Pauschalförderung) für 2012 ist:

Ralf Radstaak
(Abteilungsleiter Support)
IKK classic
Europaplatz 17, 46399 Bocholt
Tel: 02871/ 2864047
Email: ralf.radstaak(at)ikk-classic.de 

- Projektförderung:
Die Anträge für die kassenindividuelle Förderung unterliegen keiner bestimmten Frist, es ist jedoch ratsam, sie so frühzeitig wie möglich einzureichen.

Anträge zur Pauschal- bzw. Projektförderung erhalten Sie bei allen gesetzlichen Krankenkassen, beim Kreis Borken, Fachbereich Gesundheit oder im Internet unter www.selbsthilfenetz.de . Alle gesetzlichen Krankenkassen geben darüber hinaus Auskunft zur Förderung von Selbsthilfegruppen.

 

Förderung durch den Fachbereich Gesundheit des Kreises Borken

Der Kreis Borken sieht in der Arbeit der Selbsthilfegruppen einen wichtigen Baustein für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung. Er begrüßt diese Arbeit sehr und unterstützt sie ideell wie materiell.  Seit über 30 Jahren gewährt er den Selbsthilfegruppen im Rahmen der nachfolgenden Richtlinien finanzielle Unterstützung und wird dies im Rahmen seiner Möglichkeiten auch zukünftig weiterführen.

Ab 01.01.2013 gelten die unten aufgeführten Richtlinien zur Förderung von Selbsthilfegruppen im Kreis Borken.