Legionellenuntersuchung
Am 13. Dezember 2012 ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten. Die Verordnung sieht u. a. vor, dass Großanlagen zur Trinkwassererwärmung öffentlicher und gewerblich genutzter Gebäude überwacht werden.
Großanlagen zur Trinkwassererwärmung sind Speicher- oder Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern und/oder 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und der Entnahmestelle. Fragen zum Leitungsinhalt beantwortet Ihnen Ihr Installateur. Nicht unter diese Definition fallen generell Eigenheime, Ein- und Zweifamilienhäuser.
Die Überwachung derartiger Anlagen umfasst nach derzeitiger Rechtslage eine Untersuchungspflicht auf Legionellen. Eine Anzeige der untersuchungspflichtigen Objekte gegenüber dem Gesundheitsamt muss hingegen nicht mehr erfolgen.
Während Großanlagen öffentlicher Betreiber in der Regel mindestens einmal jährlich zu untersuchen sind, müssen gewerbliche Anlagen lediglich mindestens alle drei Jahre untersucht werden. Die Untersuchung ist ohne Aufforderung des Gesundheitsamtes durchzuführen.
Die erste Untersuchung der gewerblichen Anlage muss bis zum 31.12.2013 abgeschlossen sein.
Sofern der technische Maßnahmewert von 100 Legionellen pro 100 Milliliter überschritten wird, muss dieses Ergebnis dem Gesundheitsamt unverzüglich zugeleitet werden. Ferner ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und gleichzeitig weitere Maßnahmen zur Ursachenermittlung und Beseitigung zu ergreifen. Negative Befunde sind dem Gesundheitsamt nicht vorzulegen.
Auf den Seiten des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs (DVGW) und des Umweltbundesamtes (UBA) können Sie sich ergänzend über technische Voraussetzungen und Durchführungsbestimmungen informieren.
Um Legionellen wirksam vorzubeugen, wird empfohlen, den zentralen Trinkwasserspeicher dauerhaft auf mindestens 60° C zu erhitzen, nur kurzzeitige Unterschreitungen sind zulässig. In dem Leitungssystem sollte die Temperatur regulär über 55° C betragen. Das Legionellenwachstum wird bei derart hohen Temperaturen verhindert.



