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Abwasser aus Industrie und Gewerbe

Im Abwasser eines Industrie- oder Gewerbebetriebes dürfen sich an der Einleitungsstelle in den öffentlichen Kanal nur so wenig gefährlichen Stoffe befinden, wie nach dem neuesten Stand der Technik möglich ist. Hierzu müssen die Betriebe gefährliche Stoffe vermeiden, minimieren oder durch spezielle Reinigungsanlagen zurückhalten. Um dies sicherzustellen, sind diese sog. Indirekteinleitungen genehmigungspflichtig nach der Indirekteinleiterverordnung. Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken ist für die Genehmigung und Überwachung der Einleitungen und Abwasserbehandlungsanlagen zuständig.

 

Die folgenden Seiten (siehe linke Navigation) beschreiben die Anforderungen, die an die Einleitungen der wichtigsten Branchen gestellt werden und stellen Merkblätter und Antragsformulare für das Genehmigungsverfahren zur Verfügung.