Hauptmenü | Haupttext | Sprachauswahl | Infoboxen

Kopfgrafik Print

Hauptmenü

Bisambekämpfung


Bisam

Der Bisam weist eine plumpe, kurzgedrungene und walzenförmige Körper-gestalt, ein graubraunes Fell und auffallend kurze Vorderbeine auf. Er wird bis ca. 35 cm groß.


Die Bisame halten sich vorwiegend in schwach fließenden Gewässern mit sandigen Böschungen auf und schädigen durch ihre Wühltätigkeit in erheblichem Umfang die Standfestigkeit der Böschungen und Dämme.

Bisamschäden führen zu Böschungseinbrüchen und damit zu Abflußstörungen und können im Hochwasserfall Dammbrüche verursachen. Das Ausmaß der Wühltätigkeit ist nur schwer zu erkennen, da die Bisame die Zugänge für ihre Bauten unterhalb der Wasserlinie anlegen. Das untenstehende Bild zeigt durch Grabaktivitäten des Bisams hervorgerufene Schäden an einer Gewässerböschung, die erhebliche Folgen für die Standfestigkeit des parallel verlaufenden Straßenkörpers haben.


Bisamschäden

Die Bekämpfung des Bisam (Ondatra zibethicus) ist durch die Änderung der Bundesartenschutzverordnung weiter möglich und wird seit dem 01.01.2000 von den Wasser- und Bodenverbänden wahrgenommen. Sie bestellen für ihr Verbandsgebiet eine oder mehrere Personen, die mit Hilfe von Fallen zum Schutz der Gewässerböschungen und der Hochwasserschutzdämme die auftretenden Bisame bekämpfen.

Die beauftragten Personen verfügen über einen Sachkunde-Nachweis und können sich gegenüber Gewässeranliegern und sonstigen Betroffenen als bestellte Bisamfänger ausweisen.

Beim Auftreten von Bisamen ist der Gewässeranlieger gehalten, sich an den Vorsteher des Wasser- und Bodenverbandes zu wenden, um das Vorkommen an den zuständigen Bisamfänger weiterzuleiten. Die Verbandsvorsteher haben in Eigenverantwortung die Fangbezirke an die Bisamfänger vergeben.