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Recyclingbaustoffe

Der Einsatz von Recyclingbaustoffen (wie z.B. RC-Schotter, Bauschutt usw.) und industriellen Nebenprodukten (wie z.B. Aschen und Schlacken) als Unterbau- oder Auffüllmaterial ist erlaubnispflichtig gem. § 7 Wasserhaushaltsgesetz. Für die Erlaubnis ist der Kreis Borken als Untere Wasserbehörde zuständig.


Das Foto rechts zeigt den Einbau von RCL-Material unter einer geplanten Industriehalle.


Auf den folgenden, in der Navigation auswählbaren Seiten stellen wir Ihnen die Anforderungen, die an den Einbau gestellt werden (siehe Grundinformation) sowie einige Recyclingbaustoffe selbst vor (Baustoffe und Grenzwerte).

Weiterhin können Sie sich über die Bereiche im Kreis Borken informieren, in denen die Verwendung von Recyclingbaustoffen eingeschränkt ist (siehe Einbauverbote und Verwendungseinschränkungen)

Eine detaillierte Übersicht der Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet erhalten Sie darüber hinaus in der Übersicht der WSG.

Schließlich hat der Kreis Borken ein Merkblatt entwickelt, das über die erforderlichen Antragsunterlagen informiert (Merkblatt RCL-Einbau).