Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ein unsachgemäßer Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z.B. Mineralölen, Säuren, Laugen etc. kann dazu führen, daß Bäche und Flüsse sowie das Grundwasser verunreinigt werden. Zum Schutz der Gewässer wurden daher umfangreiche Vorschriften für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erlassen.
Auf den folgenden Unterseiten (linke Navigation) informieren wir Sie über die einschlägigien Vorschriften und deren Hintergrund und zeigen anhand von Beispielen und Merkblätterm auf, wie Anlagen konkret beschaffen sein müssen, die mit wassergefährdenden Stoffen zu tun haben.
So finden Sie z.B. eigene Seiten zu Tankstellen in der Landwirtschaft und Anlagen zum Lagern von Jauche, Gülle und Silagesickersäften und weitere Beispiele auf der Seite Infomaterial.
Highlight: auf der Seite Prüfungen von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen können Sie ein Programm starten, das Ihnen durch Frage und Antwort automatisch die für eine bestimmte Anlage erforderlichen Prüfungspflichten aufzeigt.
Die Seite Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen schließlich beschreibt Sofortmaßnahmen und die Rufbereitschaft, die bei der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken eingerichtet wurde.

